Die Zahnversicherung (stand-alone)

Kürzlich wurde durch einen in diesem Segment neuen Anbieter die Möglichkeit geschaffen, eine reine Zahnversicherung, die in Erweiterung zur gesetzlichen Krankenversicherungsleistung alleinstehend verfügbar ist, beantragen zu können. Dabei kann eine zuvor bereits verfügbare Zahnersatzversicherung und/oder eine Zahnerhaltversicherung gewählt werden.

Zahnersatzversicherung

Wenn ein festsitzender Zahnersatz (beispielsweise ein Implantat oder eine Krone) benötigt wird, kann dies sehr schnell teuer werden. Daher ist es sinnvoll, dieses Risiko abzusichern. Eine solche Zahnersatzversicherung stellt eine gute und preiswerte Ergänzung zur gesetzl. Krankenversicherung dar, die die meist unerwartet anfallenden und mitunter sehr hohen Kosten ersetzt. Die gesetzlichen Krankenkassen (ÖGK, BVAEB, SVS etc.) übernehmen nämlich in aller Regel nicht die Kosten für einen festsitzenden Zahnersatz, sondern lediglich die Kosten für einen herausnehmbaren Zahnersatz wie eine Prothese.

Die Versicherungsleistung erstreckt sich auf:

  • (Teil-)Kronen und Brücken,
  • Implantate,
  • Prothesen und
  • Reparaturen von bereits bestehendem Zahnersatz

Die Zahnersatzversicherung ist zusammenfassend eine Versicherung, die ihr Augenmerk auf die teuren Maßnahmen eines Zahnersatzes legt und die die Kosten, wenn ein Zahn zur Gänze ersetzt werden muss, in erheblichem Ausmaß abfedert. Alle anderen regelmäßig anfallenden Zahnbehandlungen (kieferorthopädische Leistungen wie eine Zahnspange, aber auch Füllungen, Inlays oder Mundhygiene) sind nicht versichert. Hierfür steht nun die neue Zahnerhaltversicherung zur Verfügung. Die Zahnersatzversicherung ist dafür entsprechend preisgünstig und eine sinnvolle Absicherung für die großen Schäden, die das eigene Budget mitunter stark belasten können. Zusammen mit der Zahnerhaltversicherung sind ihre Zähne optimal abgesichert und zwar mit sehr attraktiven Höchstsätzen pro Jahr wie auch mit einer prozentual besonders hohen Kostenübernahme.

Zusammenfassend ist die Zahnersatzversicherung eine Versicherung, die ihr Augenmerk auf die teuren Maßnahmen eines Zahnersatzes legt und welche die Kosten für die vollständige Ersetzung eines Zahnes in erheblichem Ausmaß abfedert. Alle anderen regelmäßig anfallenden Zahnbehandlungen (kieferorthopädische Leistungen, wie eine Zahnspange, aber auch Füllungen, Inlays oder Mundhygiene) sind nicht versichert. Hierfür wäre ein vollwertiger Zahntarif notwendig, der meist nur in Verbindung mit einer Sonderklasseversicherung abgeschlossen werden kann. Die Zahnersatzversicherung ist dafür entsprechend preisgünstig und stellt eine sinnvolle Absicherung für die großen Schäden dar, die das eigene Budget mitunter stark belasten können.

Die ERGO Versicherung ist derzeit der einzige Anbieter auf dem Markt, der eine reine Zahnersatzversicherung als eigenständigen Tarif anbietet. Somit wird für diese Versicherung keine weitere Krankenzusatzversicherung wie z.B. eine Sonderklasseversicherung benötigt, sie ist also „stand-alone“ verfügbar.

Zahnerhaltversicherung

Die Zahnerhaltversicherung ist für Erwachsene wie auch für Kinder verfügbar, während die Zahnersatzversicherung nur Erwachsene abschließen können.

Bis zum jeweiligen Höchstsatz und abzügl. aller durch die gesetzl. Sozial- oder anderweitige Versicherungen übernommenen Kosten werden 90% der Kosten für Zahnerhaltsbehandlungen (Wurzelbehandlungen, Füllungen oder Knirscherschienen) sowie
100% der Kosten für Zahnvorsorgebehandlungen (Mundhygiene oder Fluoridbehandlungen) abgegolten. Zusätzlich sind Kostenzuschüsse für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern sowie bei Erwachsenen nach Unfall vom Versicherungsschutz umfasst.

Die ERGO Versicherung ist derzeit auch der einzige Anbieter auf dem Markt, der eine reine Zahnerhaltversicherung als eigenständigen Tarif anbietet. Somit wird für diese Versicherung keine weitere Krankenzusatzversicherung wie z.B. eine Sonderklasseversicherung benötigt, sie ist also ebenso „stand-alone“ verfügbar.

Versicherungsleistungen klar geregelt

In den Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass die Zahnersatzmaßnahmen bei bereits zu Versicherungsbeginn fehlenden bzw. provisorisch behandelten (also nicht dauerhaft implantierten/fixierten/angepassten/ersetzten) Zähnen sowie die Reparaturkosten bei bestehendem Zahnersatz, der zu Versicherungsbeginn bereits reparaturbedürftig war, nicht versichert sind. Selbstverständlich ist dies auch bei bereits vor Versicherungsbeginn angeratenen oder geplanten Zahnersatzmaßnahmen der Fall. Ebenso sind bei der Zahnerhaltversicherung bereits vor Versicherungsbeginn begonnene, medizinisch notwendige oder ärztlich angeratene Behandlungen nicht im Versicherungsumfang enthalten.

Ansonsten besteht jedoch voller Versicherungsschutz für ihre Zähne wie auch für ihren bereits vorhandenen Zahnersatz. Dabei ist die Beantragung der Zahnersatzversicherung wie auch der Zahnerhaltversicherung besonders einfach, da keinerlei Beantwortung von Gesundheitsfragen vorgesehen ist.
In den ersten Jahren sind die versicherten Höchstsätze zumeist gestaffelt, ab dem 5. Versicherungsjahr steht jeweils der maximale Leistungssatz zur Verfügung.

Hier finden Sie die jeweiligen Versicherungsbedingungen:
ERGO Zahnerhaltversicherung Bedingungen
ERGO Zahnersatzversicherung Bedingungen

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